Nexst4 – Pleite trotz 3,8 Mio Jahresumsatz

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nexst4-logoMit der Insolvenz der Nexst4 GmbH ging das Crowdpleiten-Jahr 2014 zuende. Für das Portal Deutsche Mikroinvest war es die dritte Pleite, die bekannt geworden ist. Wie viele Investoren dabei ihr Geld verloren und wie viel des Gesamtvolumens Emissionsvolumens von 100.000 EUR erreicht wurde, ist unbekannt, da Crowdinvestings auf Deutsche Mikroinvest intransparent abgewickelt werden. Die Investoren verloren pro Kopf mindestens 250 EUR, da dies dem Minimum-Investment entsprach. Das Investment wurde jedoch mit 5,1% p.a. verzinst. Ob es zur Auszahlung der Zinsen kam, ist ebenfalls unbekannt.

Nexst4 war ein Handelsunternehmen mit Sitz in Dresden, das mehrere Onlineshops für Dessous-Mode betrieb. Mit 8 verschiedenen Online-Shops in den Bereichen Dessous, Wäsche, Bademode und Strumpfwaren sollten verschiedene Zielgruppen angesprochen werden. Das Unternehmen agierte bereits mehrere Jahre erfolgreich am Markt und hatte es zuletzt auf einen Jahresumsatz von 3,8 Millionen EUR gebracht. Das inhabergeführte Einzelhandelsunternehmen.

Das Nexst4 GmbH Funding

  • Fundingvolumen: unbekannt (100.000 € Emissionsvolumen)
  • Funding-Art: Genussrechte
  • Crowdinvesting-Plattform: Deutsche Mikroinvest
  • Funding-Abschluss: Jan 2014
  • Investoren: unbekannt
  • Crowd-Money-Burn-Rate: unbekannt
  • Insolvenz: Dez 2014

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Pressemitteilung zum Nexst4 Funding-Start

Pulheim, 17. Januar 2014

Nexst4 setzt auf Vielfalt im Onlinehandel

Der auf die Textilbranche spezialisierte Onlinehändler Nexst4 bedient heute seinen großen Kundenkreis mit acht Onlineshops. So ist es möglich, unterschiedliche Zielgruppen anzusprechen und das Einkaufserlebnis auf deren Bedürfnisse abzustimmen.

Der Verkauf von Dessous über das Internet ist nicht unbedingt eine leichte Angelegenheit. Die Retourenquote ist höher als bei anderen Textilien, denn das Finden der geeigneten Passform ist bei den unzähligen Größenvarianten der Hersteller nicht immer einfach. Hinzu kommen die unterschiedlichen Ansprüche und Erwartungen der Kunden an die Produktpräsentation. Die Verführung als Kaufmotivation, wie sie in Dessous-Läden gelebt wird, suchen manche Kunden auch online. Andere wiederum erwarten eine möglichst große Auswahl zu kleinen Preisen. Schnäppchen, Exklusivität, Funktionalität, Stil – unterschiedlichste Ansprüche werden an den Onlinehändler gestellt.

All diese zu bedienen ist die Herausforderung im E-Commerce der Textilbranche. Die Lösung die Nexst4 anbietet, um dieser Herausforderung entgegenzutreten, ist die Aufteilung des Angebots in unterschiedlichen Onlineshops. Dem Kunden wird das Einkaufserlebnis gegeben, nachdem er gesucht hat. Mit suendwert.de und matadoradessous.de stehen ihm zwei Onlineshops zur Verfügung, die sich am klassischen Dessous-Laden orientieren und zum Kauf von hochwertigen und exklusiven Dessous verführen wollen. sunny-dessous.de, der größte und umsatzstärkste Onlineshop der Nexst4 GmbH, richtet sich hingegen an einen breiteren Kundenkreis und bietet ein facettenreicheres Angebot für Frauen und Männer an. Daneben existieren fünf weitere Onlineshops mit unterschiedlicher Zielgruppenausrichtung. Eine Aufteilung, die sich bewährt hat. Nexst4 konnte mit seinem Multimarkenvertrieb branchenüberdurchschnittliche Wachstumszahlen erreichen. So plant man auch in Zukunft, das vorhandene Wachstumspotenzial weiter ausschöpfen zu können und den Umsatz bis 2015 auf 5 Mio Euro zu steigern.

Die Kompetenz in der Entwicklung von E-Commerce Systemen liegt dabei in der Geschichte des Unternehmens begründet. Vor der Übernahme des ersten eigenen Onlineshops im Jahr 2000 betreute Nexst4 Onlineshops als Dienstleistungspartner und war Teil des Unternehmens Kesys, das auf die Konzeption und Entwicklung netzbasierender Informationssysteme spezialisiert ist. Nach der Ausgründung im Jahr 2009 erfolgten bereits 2010 eine wesentliche Sortimentserweiterung und die Inbetriebnahme weiterer Onlineshops. Um weiteres Wachstum zu finanzieren, setzt Next4 in 2014 neben Eigenmitteln und Bankdarlehen auch auf das Crowdinvesting der Deutschen Mikroinvest.

(Quelle: Deutsche Mikroinvest)

Amtliche Bekanntmachung der Nexst4 Insolvenz

Amtsgericht Dresden, Aktenzeichen: 531 IN 1993/14

531/551 IN 1993/14

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Nexst4 GmbH, Overbeckstraße 39, 01139 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 27274
vertreten durch den Geschäftsführer Matthias Schmidt
vertreten durch den Geschäftsführer Alf Thiele

– wurde am 01.12.2014 um 15:10 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.

Sachwalter ist:

Rechtsanwalt Henry Girbig, Caspar-David-Friedrich-Straße 6, 01219 DresdenTelefax: 0351 47782 50 Telefon geschäftlich: 0351 47782 0 Email geschäftlich: dresden@tiefenbacher.de

Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 20.01.2015 bei dem Sachwalter anzumelden.

Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Sachwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).

Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO).

Der Berichtstermin und Termin zur Beschlussfassung über

  • die Beibehaltung des bisherigen oder Wahl eines neuen Sachwalters gemäß § 57 InsO
  • die Wahl eines Gläubigerausschusses gemäß § 68 InsO
  • den Fortgang des Verfahrens, hierbei insbesondere die Entscheidung über die Betriebsfortführung gemäß § 157 InsO, Vorgaben zur Rechnungslegung des Sachwalters gemäß § 66 InsO und
  • zur Verwahrung der Wertgegenstände durch den Sachwalter gemäß § 149 InsO
  • die Genehmigung von Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO
  • eine Unterhaltsgewährung an den Schuldner aus der Insolvenzmasse gemäß § 100 Abs. 1, 101 Abs. 1InsO
  • die Beauftragung eines Insolvenzplanes gemäß § 218 InsO
  • ggf. Anordnung oder Aufhebung der Eigenverwaltung gemäß §§ 271, 272 InsO

wird beim Amtsgericht Dresden anberaumt auf Dienstag, 03.03.2015, 10:00 Uhr, Sitzungssaal D 131, Außenstelle 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1

Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO auch dann als erteilt gilt, wenn die Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.

Der Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen wird beim Amtsgericht Dresden anberaumt auf Dienstag, 03.03.2015, 10:00 Uhr, Sitzungssaal D 131, Außenstelle 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1
Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.

Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.

531 IN 1993/14 Amtsgericht Dresden, Abteilung für Insolvenzsachen, 02.12.2014

(Quelle: Abruf insolvenzbekanntmachungen.de vom 15. Januar 2015)