BaFin

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BaFin steht für Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Sie beaufsichtigt und kontrolliert als Finanzmarktaufsichtsbehörde im Rahmen einer Allfinanzaufsicht alle Bereiche des Finanzwesens in Deutschland.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gab 2012 eine Stellungnahme zum Thema „Crowdfunding“ ab. Die obersten Finanzdienstleistungshüter in Deutschland wollten damit Unsicherheiten der beteiligten Partner vermeiden helfen. Auf den Punkt gebracht, stellt sich die Situation demnach wie folgt dar:

  • der Betrieb einer „Crowdfunding“-Plattform ist in der Regel nicht erlaubnispflichtig
  • die meisten Erlaubnistatbestände fallen unter Ausnahmen nach §2 Kreditwesengesetz (KWG)
  • demnach gilt: werden über eine Plattform lediglich stille Beteiligungen oder Genussrechte angeboten und nehmen die Plattformbetreiber keine Gelder von den Anlegern direkt entgegen, unterliegen sie keiner Erlaubnispflicht
  • für das Platzierungsgeschäft braucht der Plattformbetreiber auch dann keine Erlaubnis nach dem KWG, wenn er dabei Gelder der Anleger entgegennimmt
  • Angebote bis € 100.000 sind laut Wertpapierprospektgesetz von der Prospekthaftpflicht ausgenommen.

Mittlerweile sind die Zulassungsvorraussetzungen für den Betrieb einer Crowdinvesting-Plattform jedoch auch durch das Kleinanlegerschutzgesetz neugeregelt.