Stille Beteiligung

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Typisch stille Gesellschaft

 

Atypisch stille Gesellschaft

Die atypisch stille Gesellschaft geht über den Standardfall der (typisch) stillen Gesellschaft insoweit hinaus, als sie dem Anleger zusätzliche Rechte einräumt. Im vorliegenden Fall eine zusätzliche Beteiligung am gesamten Vermögen des Unternehmens, einschließlich der stillen Reserven und des Unternehmenswertes.