Typisch stille Gesellschaft
Atypisch stille Gesellschaft
Die atypisch stille Gesellschaft geht über den Standardfall der (typisch) stillen Gesellschaft insoweit hinaus, als sie dem Anleger zusätzliche Rechte einräumt. Im vorliegenden Fall eine zusätzliche Beteiligung am gesamten Vermögen des Unternehmens, einschließlich der stillen Reserven und des Unternehmenswertes.